Ratssitzung am 24.06.2019 - Geplante Kalihaldenabdeckung

E-Mail vom 20.06.2019 an den Bürgermeister Torsten Harms

Sehr geehrter Herr Harms,

 

die Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen hat im Nachgang zu dem Gespräch am 11.06.2019 das weitere Vorgehen in der Sache Kalihaldenabdeckung mit ihrem Rechtsanwalt, Herrn Reitinger, besprochen.

 

Herr Reitinger hat in dem Gespräch festgestellt, dass die Gemeinde und die Samtgemeinde Wathlingen durch die Genehmigung des vorzeitigen Baus für die Recyclinganlage nur in ihrer Planungshoheit betroffen sind. Er empfiehlt, das im Hauptsacheverfahren einer Klage geltend zu machen. Auch aus Sicht von Herrn Reitinger ist es sinnvoll, jetzt zu beschließen, die Gemeindegrundstücke an der Halde und die Flutungswasserleitung abschließend nicht zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sollte der Vertrag bezüglich der Leitung unverzüglich gekündigt werden. Dem LBEG sollte unmittelbar danach mitgeteilt werden, dass es entgegen der aktuellen Genehmigung doch ein unüberwindbares Hindernis für die Realisierung der geplanten Haldenabdeckung gibt.

 

Für eventuelle Rückfragen steht Herr Reitinger Frau RAin Häring telefonisch zur Verfügung:

RA Alexander Reitinger, Schöne Aussicht 48, 96515 Sonneberg, Tel. 03675 707220, Fax 03675 707221,

Email kanzlei@rechtsanwalt-reitinger.de 

 

Im Sinne der angebotenen Zusammenarbeit bitte ich für die BI Umwelt Wathlingen vorab um Mitteilung des Ergebnisses der Prüfungen von Frau RAin Häring bezüglich der Gemeindegrundstücke und Flutungswasserleitung.

 

Ich bitte Sie darüber hinaus nach der Ratssitzung am 24.06.2019

- um Mitteilung der Beschlüsse zum TOP Ö 14 „Weitere Beschlussfassungen über verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den

  Projekten von Kali & Salz“ im Wortlaut bis zum 27.06.2019

- um gleichzeitige Mitteilung der Beschlüsse im Wortlaut an das LBEG und m. d. B. um Eingangsbestätigung

- bei abschließender (Nicht)-Zurverfügungstellung von Gemeindegrundstücken und/oder Flutungswasserleitung sowie bei

  Kündigung der  Leitung um Hinweis an das LBEG, dass entgegen der Genehmigung der 1. Planänderung Abdeckung der

  Kalirückstandshalde „Niedersachsen“ (30.04.2019) unüberwindbare Hindernisse für die Realisierung der geplanten Haldenabdeckung

  bestehen

- um Übersendung einer Durchschrift des Schreibens an das LBEG an mich bis zum 27.06.2019

- um Übersendung der Eingangsbestätigung nach Eingang bei Ihnen

 

Darüber hinaus bitte ich Sie um Weiterleitung dieser E-Mail z. Kts. an die Mitglieder des Rates der Gemeinde Wathlingen.

 

Mit freundlichem Gruß

Holger Müller