Es handelt sich bei der angeblichen Begrünung um eine Abdeckung durch Errichtung einer Deponie.
Die Auflösung der Halde wird nicht verhindert, sondern nur verzögert.
Die Halde ist nicht dicht und von einer Abdichtung wird von der Firma K+S auch nicht gesprochen. Niederschlagswasser wird eindringen können und soll dann wieder verdunsten. Es wird aber weiterhin bis zum Salz vordringen und damit die Halde weiter auflösen können. Für die Verdunstung müssen dort Pflanzen wachsen. Deshalb dürfte es auch nicht zu Flächenbränden, Baumentwurzelungen durch Stürme und nachfolgend Starkregenereignissen kommen. Gerade damit ist aufgrund des Klimawandels zukünftig aber verstärkt zu rechnen. Eine Basisabdichtung zum Schutz des Grundwassers gibt es nach unserer Kenntnis nicht und wird auch nach einer Abdeckung fehlen. Schaubilder
So lange es auf dieser Erde Leben gibt.
Nach Zeitzeugenberichten und behördlichen Unterlagen sind in der Halde mehrere Tausend Tonnen Haus- und Gewerbemüll vorhanden.
Es wird nicht, wie anfänglich von K+S dargestellt, nur Bauschutt und Boden aufgebracht. Auch Straßenaufbruch, ölverunreinigter Boden, Schlacken aus Industrie und Hausmüllverbrennung sowie möglicherweise auch Schutt aus dem Abriss von Atomkraftwerken. Einziges Kriterium ist die Schadstoffkategorie Z 2.
Auf jeden Fall sind die Z 2 Werte für Schwermetalle wie Blei 10x oder Quecksilber 50x so hoch wie bei maximal belastetem Ackerboden. Bei einer Menge von 12-14 Mio Tonnen könnten das z. B. mehrere tausend Tonnen Blei oder zig Tonnen Quecksilber sein. Die Deponiesickerwässer mit ausgelaugten Schadstoffen sollen dann in der Nähe versickern, in die umliegenden Flüsse eingeleitet oder entsorgt werden. Das wird aber wahrscheinlich nicht nötig sein, weil die Deponiesickerwässer im so genannten Haldenringgraben der Abdeckung gleich mit unbelastetem Niederschlagswasser vermischt und dann erst nach unten geleitet werden. Die absolut enthaltene Schadstoffmenge bleibt allerdings gleich.
Nein. In der Veranstaltung zur so genannten frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 07.04.2016 hat K+S beim Vergleich von kaum belastetem Z 0 und dem Z 2 Material zum Beispiel "vergessen" darauf hinzuweisen, dass es vier Z 0 Werte gibt (je nach Untergrund Sand, Lehm oder Ton). Es wurde ohne eine Erläuterung einfach der höchste der drei Z 0 Werte zum Vergleich herangezogen. So sieht
Z 2 dann schon nicht mehr ganz so schlimm aus. Das ist keine Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Tatsächlich kann in dem Material, welches zur Abdeckung verbaut wird, eine wesentlich höhere Schadstoffmenge enthalten sein. Statt dem 7-fachen für Blei das 45-fache und für Quecksilber nicht das 5-fache, sondern nahezu das 100-fache dessen, was durchschnittlich belasteter Ackerboden enthält.
Nach dem Entwurf des Landesraumordnungsprogramms des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2014, sollen Deponien der Klasse I nicht mehr als 35 Kilometer vom Ort des Abfallaufkommens entfernt sein. Das ist ziemlich genau die Ausdehnung des Landkreises Celle. Trotzdem soll Abfall aus Hannover, Salzgitter, Wolfsburg, Hamburg und Bremen angeliefert werden. Laut CZ erhält die Deponie Höfer mit der Deponieklasse I zudem gerade Kapazitäten für die nächsten 10 Jahre.
Davon ist auszugehen, da es in diesem Bereich Engpässe gibt. Zudem dürfte die Firma Rückstellungen einsparen, weil es sich dann nicht mehr um eine bergrechtlich zu beurteilende Kalihalde, sondern um eine Deponie handelt.
Anders als in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 07.04.2016 behauptet, aber nicht begründet, gibt es die Möglichkeit der Verwertung für Produkte, welche in der Industrie Verwendung finden. Dieses wird in Spanien, bei der Beseitigung solcher Halden, durch die Firma Iberpotash auf Druck der EU gemacht. Die entsprechenden Verfahren werden sogar von K+S selbst in der Produktion schon heute angewendet. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit die Halde mittels so genannten hydraulischen Versatzes in das Bergwerk zurückzubringen.
Hier wird immer wieder das Beispiel Sehnde angeführt, wo es alle zwei Jahre ein Bürgerfest gibt. Laute Musik oder Lärm wären aufgrund des angrenzenden Naturschutzgebietes in Wathlingen aber nicht zulässig. Das die abgedeckte Halde mal ein normal nutzbarer Landschaftsteil werden könnte, hält die BIUW für ausgeschlossen. Sie ist und bleibt eine Deponie, die wegen möglicher Erosionsschäden höchstens eingeschränkt betreten werden darf.
Laut Landschaftsplan der Samtgemeinde Wathlingen
(ein Fachgutachten) "stellt die Halde u. a. durch ihre die Dimension der Landschaft sprengende Größe - schon heute - eine massive Störung des Landschaftsbildes dar. Sie wird durch die Abdeckung aber flächenmäßig fast doppelt so groß werden. Eine dann im Sommer gelbe und eintönig geformte Fläche sieht sicherlich auch nicht besser aus, als die Halde heute.
In den Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren wird dazu unter B-5.3.1 festgestellt, dass „das Aufkommen von größeren Gehölzen auf der überdeckten Halde (jedoch) aus verschiedenen Gründen als problematisch eingeschätzt wird. Zum einen sind die Gehölze aufgrund der Höhe der Halde in besonderem Maße durch Windwurf gefährdet und es ist davon auszugehen, dass im Falle von Windwurf auch ein erheblicher Teil der Deckschicht durch die Wurzelballen aufgeworfen würde, wodurch ständig punktuelle Nachbesserungsarbeiten durchgeführt werden müssten.“
Aus unserer Sicht ist es aber unmöglich, für immer den Aufwuchs von Bäumen zu unterdrücken.
Die Halde verfügt nach Kenntnis der BIUW über keine Basisabdichtung und ist durch ihr Eigengewicht oder Senkungen über der Grube möglicherweise in den Untergrund eingesunken, so das zeitweise oder immer Kontakt zum Grundwasser bestehen könnte. Dieses Problem könnte durch das zusätzliche Gewicht der Deponie von 12-14 Mio. Tonnen oder durch die notwendige Wiedervernässung des Brandes noch größer werden. Zudem sind solche Halden durchlässig, so dass Niederschlagswasser sie durchdringen und Salz in das Grundwasser eintragen kann. Durch die permanente Auflösung der Halde entstehen laufend salzhaltige Wässer, die, wenn das Bergwerk irgendwann mal voll ist, in den Untergrund oder die nahen Flüsse entsorgt werden müssen. Salz ist im Gegensatz zu den Materialien, die deponiert werden sollen, nicht giftig aber umweltschädlich. Deshalb belasten die Stäube von der Deponie die angrenzenden Wälder. Schaubilder
Durch Aussage von K+S in den Unterlagen zur Antragskonferenz und in der Veranstaltung zur so genannten frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 07.04.2016 ist klar, dass ein Neu- oder Ausbau von alternativen Strecken nicht geplant ist und kein rechtlicher Anspruch darauf besteht. Mindestens 200 LKW Fahrten sollen täglich durch die Dörfer gehen. K+S hat allerdings vor wenigen Jahren die überregionale Verkehrsanbindung generell als schlecht eingestuft.
Nein, es muss in einer Brecheranlage für den Einbau aufbereitet werden. Diese Anlage ist im Gewerbegebiet direkt angrenzend an die Kolonie geplant.
Preisabschläge von bis zu 20% aufgrund von Lärm- und Luftemissionen sind nicht selten. Viele potentielle Käufer werden schon von Handwerks- und landwirtschaftlichen Betrieben abgeschreckt (Leitfaden zum Hausverkauf, Focus Online 13.08.2015). Durch das Vorhaben Abdeckung der Kalihalde mit der damit verbundenen Lärm-, Staub- (Hauptwindrichtung Kolonie), Schadstoff- und Verkehrsbelastung über mindestens 20 Jahre ist aus Sicht der BIUW somit eine faktische Teilenteignung der Immobilieneigentümer durch sinkende Immobilienwerte oder Unverkäuflichkeit von Immobilien gegeben. Insbesondere im Gebiet Wathlingen-Kolonie, aber auch an Durchgangsstraßen in Wathlingen, Nienhagen und Hänigsen, werden diese Auswirkungen spürbar sein. Die Betroffenen hätten somit für die Gesellschaft ein - nicht zu begründendes - finanzielles Sonderopfer zu erbringen.
Ja! Es ist bisher nur ein Antrag auf Genehmigung der Abdeckung gestellt und daraufhin ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. Das LBEG als Bergaufsichtsbehörde muss nun die Stellungnahmen und Einwendungen von Bürgerinitiativen, Naturschutzverbänden, Gemeinden und Bürgern prüfen. Gegen eine Genehmigung besteht ggf. die Möglichkeit einer Klage.