06.01.2021

In den letzten vier Wochen hat die BI mehrere Stellungnahmen an das LBEG erarbeitet.

 

Mit der unten stehenden E-Mail haben wir Herrn Minister Dr. Althusmann die Stellungnahmen zur Kenntnis gegeben. Darin geht es um 

die Lage der Haldenbasis in Wathlingen mit häufigem Grundwasserkontakt und die daraus resultierende Grundwasserversalzung,

die gefährlichen Rüstungsaltlasten im Bergwerk Niedersachsen-Riedel und die äußerst mangelhafte FFH-Verträglichkeitsprüfung bezüglich des Auwaldgebietes Brand.

Sehr geehrter Herr Minister Dr. Althusmann,

 

ich hatte Ihnen nach unserem Gespräch Anfang Juli letzten Jahres an der Kalihalde Wathlingen mit E-Mail vom 06.07.2020 verschiedene Informationen übersandt. In der E-Mail hatte ich auf mangelhafte bzw. gänzlich fehlende Untersuchungen im Bereich von Halde, Haldenbasis und Grundwasser sowie seitens des LBEG zurückgehaltene Umweltinformationen hingewiesen.

Nach einem Schreiben vom 01.09. hat sich das LBEG mit Schreiben vom 10.12.2020 erneut zu der Vermutung einer Vorfestlegung, der ursprünglichen Geländehöhe, der heutigen Lage der Haldenbasis, den Grundwasserständen und zu der Durchlässigkeit des Haldenmantels für Niederschlagswasser geäußert.

In einem weiteren Schreiben, ebenfalls vom 10.12.2020 wegen eines aktuellen Antrages auf Zugang zu Umweltinformationen hat das LBEG die gesetzlich vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung für das FFH-(Auwald)Gebiet Brand dargestellt.

 

Die genannten Schreiben haben aber keine Zweifel ausräumen können, sondern im Gegenteil viele neue Mängel aufgezeigt und zusätzliche Fragen aufgeworfen.

Daher muss ich feststellen, dass das Planfeststellungsverfahren wegen der geplanten Abdeckung der Kalirückstandshalde Wathlingen bis heute gekennzeichnet ist von mangelhafter Erörterung kritischer Stellungnahmen, von nicht zugänglich gemachten wesentlichen Umweltinformationen*, von intransparenten Gesprächen mit Gemeinden, sogar von Druck auf gewählte Kreistagsabgeordnete und im Ergebnis von überstürzten Genehmigungen.

* (von 21 aktuell gestellten Anträgen auf Zugang zu Umweltinformationen sind – ohne Angabe von Gründen und damit rechtswidrig – wiederum 17 gar nicht und 2 nur völlig unzureichend erfüllt worden)

 

Dabei sind nicht nur kritische Stellungnahmen von Naturschutzverbänden, sondern auch von Fachbehörden, wie der unteren Wasserbehörde des Landkreises Celle und des Gewässerkundlichen Landesdienstes schlicht ignoriert worden. Diese halten die Ermittlungen zur Lage der Haldenbasis im Verhältnis zum Grundwasser für völlig unzureichend und die Art der Haldenabdeckung für fachlich fehlerhaft sowie rechtlich unzulässig. Ignoriert werden ebenso relevante fachliche Äußerungen aus anderen Planfeststellungsverfahren in Niedersachsen und Erkenntnisse aus anderen Bundesländern.

Vom Vorhabenträger selbst erstellte und von diesem eingebrachte Gutachten werden trotz einer Vielzahl grober Fehler und Defizite akzeptiert und in Stellungnahmen ab- oder nur geringfügig umgeschrieben.

So ist das Gutachten des Ingenieurbüros Wode zur Haldeneinsenkung trotz diverser Fehler, mangelhafter Darstellung und fehlender Berechnung akzeptiert worden.

Offenkundig lassen sich gesicherte Erkenntnisse von anderen Standorten zur Struktur der Halden und ihres Mantels sowie den dazugehörigen Grundwassersalzfahnen (Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren Erweiterung der hessischen Rückstandshalde Wintershall, „Plume Management“ vorläufiger Abschlussbericht aus 8/2014 für die Halde Sigmundshall (Bokeloh) oder Vorläufige Gefährdungsabschätzung für die Althalde Siegfried (Giesen)) nur mit dem fadenscheinigen Argument einer (allerdings nicht oder nicht plausibel begründeten oder gar bewiesenen) andersartigen Halde und Geologie in Wathlingen wegwischen.

Zu kritischen Gutachten, wie dem des LBU zur Grundwasserversalzung durch die Halde („Grundwasserversalzung im Bereich der Kalihalde bei Wathlingen“ 2018, Dr. habil. Ralf E. Krupp) wird dem Vorhabenträger erspart, Stellung nehmen zu müssen.

Andersherum wird versucht, die kritischen Aussagen aus dem Gutachten der unteren Wasserbehörde des Landkreises Celle (delta h Ingenieurgesellschaft mbH, Herrn Prof. König) zu negieren – ohne die Fragestellung des Landkreises Celle zu berücksichtigen und ohne dem Gutachter die Gelegenheit zu geben, eventuelle Fragen zu beantworten bzw. weitergehend Stellung zu nehmen.

 

Mögliche Untersuchungen, die Stand der Technik sind und wesentliche Erkenntnisse liefern würden, werden mit allen Mitteln vermieden.

 

Die Salzwasserversickerung im Haldenvorland zwischen Haldenrand und -graben aufgrund mangelhafter Versiegelung werden seitens des LBEG trotz dessen Garantenpflicht seit Jahrzehnten geduldet bzw. ignoriert.

 

Seit Jahrzehnten ist das hohe Gefahrenpotential der Rüstungsaltlasten im Bergwerk Niedersachsen-Riedel bekannt. Die UBAC GmbH hat in ihrem Gutachten 1990/92 deutlich vor einer Verseuchung des Grundwassers bei Flutung des Bergwerkes gewarnt.

1995 hat das Umweltministerium für eine Expertenkommission aus Vertretern von Landesbehörden das Ziel formuliert, „pragmatisch und nicht zu akademisch vorzugehen“. Zu diesem Zeitpunkt war Ziel von Land und K+S, im Grubengebäude eine (trockene) Untertagedeponie einzurichten.

Die im Abschlussbetriebsplan vorgesehene abschließende Begutachtung wegen der nun vorgesehenen Flutung des Grubengebäudes hat das LBEG dann der Firma K+S selbst überlassen. Die Firma K+S hat aber nur eine Bewertung aufgrund von Literaturrecherche durchgeführt. Das Ergebnis über die Gutachten hinweg ist eine stetig abnehmende Distanz und Verharmlosung der Gefahren.

 

Das FFH-(Auwald)gebiet Brand besitzt den höchsten europäischen Schutzstatus und auf europäischer Ebene besonders schutzwürdige Lebensräume und Arten. Dennoch ist die gesetzlich vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung in den wesentlichen Bereichen Grundwasserversalzung und verminderte Grundwasserneubildung durch Haldenabdeckung rechtswidriger Weise nicht durchgeführt worden.

 

In der Anlage sende ich Ihnen ausführliche Stellungnahmen zu den o.g. Schreiben des LBEG. Zu den Themen Rüstungsaltlasten und FFH-Verträglichkeitsprüfung nehme ich wegen der Komplexität der Themen jeweils gesondert Stellung.

 

Ich bitte Sie dringend, wegen der ungenügenden Bergaufsicht, der bisher grob rechtswidrigen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Kalihaldenabdeckung und wegen des unverantwortlichen Umgangs mit den gefährlichen Rüstungsaltlasten im Bergwerk Niedersachsen-Riedel dem LBEG gegenüber im Rahmen Ihrer Fachaufsicht tätig zu werden.

 

Offensichtlich existieren in der niedersächsischen Bergbehörde massive strukturelle Probleme, die eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben verhindern.

 

Mit freundlichem Gruß

Holger Müller

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08.04.2020 - Gemeindegrundstücke an der Kalihalde – Wathlinger Ratsmitglieder müssen jetzt Farbe bekennen!

Die Abdeckung der Kalihalde würde für die Einwohner Wathlingens und die der Nachbargemeinden sehr große Verkehrs- und Staubbelastungen bringen. Katastrophale (Langzeit)Folgen für Gesundheit und Umwelt sind absehbar. Eigentümer von Häusern werden dazu auch noch unter dem Wertverlust ihrer Immobilien leiden. Die Kalihaldenabdeckung liegt also nicht im Interesse der Gemeinde und ihrer Einwohner.

 

Eine ausführliche Darstellung der Argumente finde sie hier <Link>

Gerichtsurteile haben wir nachfolgend verlinkt. Klicken Sie einfach auf die Beschreibung.

 

Urteil des OVG Niedersachsen (Lüneburg) zur Abfalldeponie Haaßel (Selsingen)

Pressemitteilung des OVG Niedersachsen (Lüneburg) zu den Urteilen zur Abfalldeponie Haaßel (Selsingen)

Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Enteignungen


Am 17.01.2020 wurden die Mitglieder des Kreistages Celle angeschrieben.

Das gesamte Schreiben können Sie hier <klick> lesen.

 

Sehr geehrtes Mitglied des Kreistages Celle,

 

ich übersende Ihnen in der Anlage ein Schreiben der Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen an die Verwaltung des Landkreises Celle vom 15.01.2020.

 

Es handelt sich hierbei um Informationen aus einer fachanwaltlichen Stellungnahme zu den rechtlichen und aus fachbehördlichen Stellungnahmen zu den tatsächlichen Möglichkeiten der unteren Wasserbehörde, dringend erforderliche Untersuchungen der Grundwassersituation an der Kalirückstandshalde in Wathlingen zu fordern.

 

Herrn Landrat Wiswe hatte ich um die Weiterleitung an Sie gebeten, wozu er nicht bereit ist.

 

Mit freundlichem Gruß

Holger Müller

Vorsitzender der BI Umwelt Wathlingen


Mit E-Mails vom 20.06.2019 und 30.06.2019 ist Herr Bürgermeister Harms um folgendes gebeten worden:

 (Zum Text der Email geht es mit einem Klick auf das rote Datum)

 

• Mitteilung des Ergebnisses der Prüfungen von Frau RAin Häring bezüglich der Gemeindegrundstücke und Flutungswasserleitung.

  erfüllt

 

Darüber hinaus nach der Ratssitzung am 24.06.2019

• um Mitteilung der Beschlüsse zum TOP Ö 14 „Weitere Beschlussfassungen über verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den

  Projekten von Kali & Salz“ im Wortlaut bis zum 27.06.2019 verzögert erfüllt über den Wathlinger Boten

• um gleichzeitige Mitteilung der Beschlüsse im Wortlaut an das LBEG und m. d. B. um Eingangsbestätigung nicht erfüllt

• bei abschließender (Nicht)-Zurverfügungstellung von Gemeindegrundstücken und/oder Flutungswasserleitung sowie bei Kündigung

  der Leitung um Hinweis an das LBEG, dass entgegen der Genehmigung der 1. Planänderung Abdeckung der Kalirückstandshalde

  „Niedersachsen“ (30.04.2019) Hindernisse für die Realisierung der geplanten Haldenabdeckung bestehen. nicht erfüllt 

• um Übersendung einer Durchschrift des Schreibens an das LBEG an mich bis zum 27.06.2019 nicht erfüllt

• um Übersendung der Eingangsbestätigung nach Eingang bei Ihnen nicht erfüllt 

• Übersendung einer Durchschrift des Kündigungsschreibens bezüglich der Flutungswasserleitung an die Firma K+S nicht erfüllt

• Mitteilung des Sachstandes bezüglich des in der Ratssitzung vom 10.12.2018 unter TOP Ö 14 erfolgten Beschlusses Nr. 3

 

Die derzeit getrennt geführten Verfahren Begrünung des Kaliberges und Einleitung von Fremdwässern (z.B. Werrawässer) in das Grubengebäude Niedersachsen-Riedel sind schon

 

1. wegen der zu erwartenden extrem hohen Verkehrsbelastung und

2. der vorgesehenen Nutzung des Hohlraumes der Grube bei der Begrünung des Kaliberges als einheitliches Verfahren zu behandeln. 

 

Wir fordern das Landesamt für Bergbau, Geologie und Energie auf, den Antragsteller des Planfeststellungsverfahrens aufzufordern, beide Verfahren zusammenzuführen und widersprüchliche Aussagen zu erklären. Es ist für die Region eine einheitliche Betrachtung beider Projekte vorzunehmen. Die Fachanwältin wird beauftragt, im vorstehenden Sinne tätig zu werden. nicht erfüllt

 

• Mitteilung des Sachstandes bezüglich Durchsetzung des Anspruches auf Widerspruch gegen die Ansiedlung von Betrieben im B-Plan Nr. 23 Industriepark-Kaliwerk-Niedersachsen und Übersendung einer Durchschrift des entsprechenden Schreibens an die Firma K+S nicht erfüllt

 

Zudem habe ich Sie gebeten, das Protokoll der Sitzung des Rates vom 11.06.2019 zu berichtigen. Dort steht zu 7) Einwohnerfragestunde: Holger Müller/BI schlägt vor, die Kraft der drei Gemeinden Nienhagen, Uetze und Wathlingen zu bündeln. Diesen Vorschlag haben tatsächlich Sie selbst gemacht. nicht erfüllt bzw. keine Reaktion

 

Holger Müller, 27.07.2019

Dateidownload Quelle
Offener Brief der BI an Bürgermeister Harms, 22.07.2019 BI Umwelt Wathlingen e. V.
Schreiben an die Mitglieder des Rates der Samtgemeinde Wathlingen, 12.11.2018 BI Umwelt Wathlingen e. V.
Schreiben an die Mitglieder des Rates der Gemeinde Wathlingen, 12.11.2018 BI Umwelt Wathlingen e. V.
Schreiben an die Kreistagsmitglieder 04.06.2018 BI Umwelt Wathlingen e. V.
Anfrage an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt

BI Umwelt Uetze e. V.

BI Umwelt Wathlingen e. V.

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt     Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse  
Anfrage an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

BI Umwelt Uetze e. V.

BI Umwelt Wathlingen e. V.

Anfrage an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

BI Umwelt Uetze e. V.

BI Umwelt Wathlingen e. V.

Eingabe an den Präsidenten des Niedersächsischen Landtags

BI Umwelt Uetze e. V.

BI Umwelt Wathlingen e. V.