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Bergwerksflutung und Kalihalde Wathlingen – eine Geschichte verpasster Chancen
„Der Rat fordert die Firma auf, ihr Vorhaben der Abdeckung und Rekultivierung der Kalirückstandshalde nicht gegen den Willen der Einwohnerinnen und Einwohner und nicht gegen den Willen aller im Rat vertretenen Parteien durchzusetzen. Bauschuttdeponie – Nein Danke!"
Eine Forderung in Wathlingen im Dezember 2018? Nein, in Ronnenberg bei Hannover.
Die Menke Umwelt Service Ronnenberg GmbH Co. KG will die dort vorhandene Kalihalde ähnlich wie K+S in Wathlingen mit Abfällen abdecken. (Quelle: HAZ und Schaumburger Nachrichten)
In Wathlingen mangelt es leider bis heute an einer klaren Positionierung des gesamten Gemeinderates gegen die Haldenabdeckung – ohne Wenn und Aber.
Stattdessen gibt es hier eine lange Geschichte von verpassten Chancen.
Als es um die Flutung des Grubengebäudes ging, hat es der Gemeinderat versäumt, sich zu weigern, Grundstücke der Gemeinde für die Rohrleitung zur Verfügung zu stellen. Damit ist akzeptiert worden, dass Fakten geschaffen werden, die Zukunft der Halde ausgeklammert wird und es zwei Verfahren gibt. Chance verpasst.
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 21.10.2008 könnte die Samtgemeinde Wathlingen heute gegen die geplante Deponie vorgehen, wenn sie ihre Planungshoheit genutzt und ein konkretes alternatives Nutzungskonzept für das Haldengelände entwickelt hätte. Die Gemeinde Wathlingen hat es versäumt, darauf zu dringen. Chance verpasst.
Die Gemeinde Wathlingen hätte in ihrer Stellungnahme im aktuellen Planfeststellungsverfahren Haldenabdeckung nur den folgenden Satz aus dem Entwurf der Rechtsanwältin stehen lassen müssen, um das ganze Vorhaben in Frage zu stellen: „Die Gemeinde Wathlingen ist nicht bereit, ihre Flächen rund um das Haldengelände freiwillig zur Verfügung zu stellen." Chance verpasst.
Aktuell hat der Gemeinderat (ohne Beteiligung der eigenen Anwältin) beschlossen, die Grundstücke an der Halde (nur) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nicht zu veräußern (statt „nicht zur Verfügung zu stellen"). Die Begründung lautet, man wolle sich für die Zukunft alle „Rechte und Optionen" erhalten. Wir haben keine Idee, was sich dahinter verbergen und was das der Gemeinde Wathlingen bringen könnte – der Gemeinderat übrigens auch nicht. Unsere diesbezügliche Frage konnte der Bürgermeister nach eigenem Bekunden nicht beantworten. Chance (wiederholt) verpasst.
Darüber hinaus will die Gemeinde jetzt erst (offenbar auf öffentlichen Druck hin) die Durchleitung von Salzwässern und „gewässerverändernden Flüssigkeiten" durch die bestehende Rohrleitung zur Fuhse nicht erlauben. Allerdings sollen Salzwässer nach den Plänen von K+S gar nicht in die Fuhse eingeleitet werden. Laut Pressemitteilung der Firma K+S aus November dieses Jahres sollen die Wässer, die zukünftig in die Fuhse eingeleitet werden sollen, nach einem gewässerkundlichen Fachgutachten zudem „verträglich" sein. Das glauben wir zwar nicht, aber wenn es im Planfeststellungsbeschluss so festgestellt werden sollte, ist der Beschluss des
Gemeinderates gänzlich wertlos. Für einen wirksamen Beschluss müsste es nur „Wasser, insbesondere Niederschlags- und Deponiesickerwasser" heißen. Chance (mal wieder) verpasst.
Aufgrund des vage formulierten Bescheides zur Flutung musste im Übrigen jedem Juristen schon seit dem Jahr 2006 klar sein, dass in Wathlingen auch fremde Wässer eingeleitet werden können. Markige Sprüche und ein „verschärfter Ton" des Gemeinderates ersetzen kein konsequentes Handeln! Welche Möglichkeiten hat der Wathlinger Gemeinderat zur Verhinderung der menschen- und umweltfeindlichen Haldendeponie nun überhaupt noch?
Wir jedenfalls kämpfen weiterhin mit aller Kraft gegen
dieses unsägliche Projekt und für Wathlingen. Auch aufgrund der vielen durch die Politik
verpassten Chancen werden nach heutigem Stand nur die BI und ggf. Eigentümer privat gegen das Vorhaben klagen (können)!
Wir wünschen allen frohe Weihnachten, ein gutes neues Jahr ohne Deponie und mit mehr Schutz für die Natur!
Holger Müller (19.12.2018)
Kalihalde Wathlingen – die Kommunalpolitik bleibt dramatisch weit hinter ihren Möglichkeiten zurück
Wir haben vor kurzem darüber berichtet, was die Politik in der Gemeinde und Samtgemeinde Wathlingen gegen die geplante umweltschädliche Kalihaldenabdeckung in Wathlingen und die in jedem Fall fortschreitende Grundwasserversalzung tun kann (siehe Wathlinger Bote Online, Archiv, 2018/Nr. 47). Entsprechende ausführliche Schreiben an die Ratsmitglieder sind auf unserer Internetseite (www.biuw.de) einsehbar.
Hingewiesen haben wir auf die Untätigkeit des Landesbergamtes (LBEG), obwohl es mindestens seit einem halben Jahr konkrete Hinweise auf eine Grundwasserversalzung durch Salzlauge von der Halde gibt.
Darüber hinaus hat die Firma K+S kürzlich erklärt, dass sie die Recycling- oder richtiger Brechanlage bereits vor einer Entscheidung über die Haldenabdeckung errichten will. Alternativen zum Lkw-Verkehr mitten durch die Dörfer sind - trotz vollmundiger Ankündigungen der Bürgermeister im Frühjahr - nicht in Sicht! Die einzige Möglichkeit, eine katastrophale Entwicklung für Wathlingen zu verhindern, ist die Verhinderung der Haldenabdeckung und der Versatz der Halde in das Bergwerk!
Was tut der Gemeinderat Wathlingen?
Im Gemeinderat Wathlingen steht für die Ratssitzung am 10.12.2018, 18.00 Uhr, im Rathaus Wathlingen der Punkt „Beschlussfassung über verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den Projekten der Kali und Salz“ (richtig K+S) auf der Tagesordnung. Wir geben den Inhalt nachfolgend auszugsweise wieder:
1. Es verbleibt bei der Beschlussfassung des Rates vom 19.02.2018. Es wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens keinen Beschluss zu den Grundstücken geben, um sich für die Zukunft alle Rechte und Optionen zu erhalten.
Wir hatten gefordert, dauerhaft keine Gemeindegrundstücke zur Verfügung zu stellen. Jetzt sollen sie also auch weiterhin nur bis zu einer Genehmigung im Planfeststellungsverfahren Haldenabdeckung nicht veräußert werden. Beispielsweise eine Verpachtung für den vorzeitigen Baubeginn der Recycling-/Brechanlage wäre also möglich. Diese Entscheidung kann der Bürgermeister aufgrund des geringen Wertes der Grundstücke allein und ohne Kenntnis der Öffentlichkeit treffen!
Es ist völlig unklar, was für „Rechte und Optionen“ gemeint sind. Unseres Wissens ist die Rechtanwältin der Gemeinde bei den vorbereitenden Beratungen des Verwaltungsausschusses zu diesem weitreichenden Beschluss nicht anwesend gewesen. Eine schriftliche Stellungnahme von ihr zu dem Thema gab es auch nicht. Warum nicht? Die Bürger haben ein Recht darauf, das alles zu erfahren!
Wir sehen es so: Wenn die Gemeinde sich jetzt nicht grundsätzlich weigert und für die Brechanlage Grundstücke zur Verfügung stellt, kann K+S erwarten, später auch den Rest zu erhalten.
2. Die Vereinbarung über die Nutzung der Rohrleitung von der Fuhse zum Kaliberg (richtig: Schacht Niedersachsen) zur Flutung des Grubengebäudes (…) gilt unverändert. Der Antragsteller im Planfeststellungsverfahren "Begrünung Kaliberg" (richtig: Rekultivierung der Halde Niedersachsen) kann grundsätzlich nicht davon ausgehen, dass die Leitung in der Gegenrichtung für die Einleitung von Salzwasser in die Fuhse genutzt werden kann.
Allerdings ist in der o.g. Vereinbarung die Rede von Wasser allgemein und im Planfeststellungsverfahren ist gar nicht die Durchleitung von Salzwasser, sondern von Deponiesickerwässern beantragt worden. Dass sich die Gemeinde nur zum Schein wehrt, wird K+S sicher freuen! Was heißt zudem „grundsätzlich“? Kann der Antragsteller nun davon ausgehen oder nicht? Verweigert die Gemeinde die Zustimmung oder nicht?
Wir hatten gefordert, die Flutungsleitung für das Bergwerk zur Einleitung von Deponiesickerwässern der geplanten Haldenabdeckung in die Fuhse - abschließend - nicht zur Verfügung zu stellen.
3. Die derzeit getrennt geführten Verfahren Begrünung des Kaliberges (falsche Bezeichnung s.o.) und Einleitung von Fremdsalzwässern (Werrawässer) in das Grubengebäude Niedersachsen-Riedel sind (…) als einheitliches Verfahren zu behandeln.
Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass K+S faktisch längst eine entsprechende Erlaubnis für die Einleitung solcher Wässer und anderer salzhaltiger Abfälle hat (das hat Herr Harms nach unserer Überzeugung durch sein Verhalten bezüglich der Flutungsleitung als damaliger Bürgermeister zumindest mit zu verantworten (siehe Wathlinger Bote Online, Archiv, 2018/Nr. 36).
Für uns heißt das, dass der Beschluss zu den Punkten 1, 2 und 3 völlig wertlos und ein schwerer Fehler wäre – damit wird der Bevölkerung nur Sand in die Augen gestreut!
Hingewiesen werden soll noch auf den Umstand, dass es sich um einen gemeinsamen Beschlussvorschlag des gesamten Gemeinderates (unserer Kenntnis nach auf Initiative von Bürgermeister Harms hin) handelt. Uns entsetzt, dass es angesichts eines so schlechten Inhalts keine alternativen Anträge und somit in dieser Frage auch keine Opposition im Wathlinger Gemeinderat gibt. In einer Demokratie gleicht das in unseren Augen einem politischen Offenbarungseid!
Was tut der Samtgemeinderat?
Wir haben gefordert, dass die Samtgemeinde gegen die Planung der Brechanlage in einem Bereich, der laut Flächennutzungsplan für die Landwirtschaft vorgesehen ist, rechtlich vorgehen sollte. Die Rechtsanwältin der Samtgemeinde hat die Planungen von K+S als unzulässig angesehen. Die Brechanlage hat eine hohe Bedeutung, weil damit der Einstieg in die Haldenabdeckung vollzogen würde.
Darüber hinaus sollte die Samtgemeinde im Rahmen ihrer Zuständigkeit der Firma K+S die Erlaubnis entziehen, die Haldenwässer selbst zu entsorgen – bloß Versickern lassen ist keine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung!
Laut Bekanntmachung der Samtgemeinderatssitzung am 12.12.2018 um 18.00 Uhr im Rathaus Nienhagen steht auf der Tagesordnung unter 6.: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Wathlingen auf Abwehr der Wassereinleitung aus anderen K+S Werken in die Grube Niedersachsen-Riedel.
Die vorrangigen Probleme, wie die drohende Errichtung der Brechanlage und die aktuelle Grundwasserversalzung durch die Halde stehen unverständlicherweise nicht auf der Tagesordnung.
Wann will der Samtgemeinderat handeln? So ist er für die Bürger keine Unterstützung im Kampf gegen die - Menschen und Umwelt bedrohende - Halde und Deponie!
Noch ist es für bessere politische Entscheidungen nicht zu spät!
Natur statt Deponie!
Holger Müller (07.12.2018)
P.S.: Wenn Sie sich jetzt fragen, was Sie tun können – gehen Sie in die Ratssitzungen und stellen Sie den gewählten Politikern in den Bürgerfragestunden die Fragen, auf die Sie Antworten haben wollen. Es geht um Ihre Lebensqualität, Ihre Gesundheit, Ihr Eigentum und Ihre Umwelt. Sie haben ein Recht darauf!
Ungerechtfertigte Vorwürfe von K+S und Wathlinger Bürgermeister gegen die BI
Aktuell gibt es in der lokalen Presse Angriffe sowohl der Firma K+S als auch vom Wathlinger Bürgermeister auf die Bürgerinitiative und ihren
Pressesprecher. Offenbar können beide unsere Argumente nicht mehr einfach ignorieren.
In einer aktuellen Pressemitteilung hat die Firma K+S der BI Umwelt vorgeworfen, sie unterstelle der Firma zu Unrecht, für die geplante Haldenabdeckung in Wathlingen bereits einen Antrag auf Genehmigung - des vorzeitigen Beginns der Errichtung - der Bauschuttrecyclinganlage (oder richtiger Brechanlage) für die Zerkleinerung des Bauschutts – ohne Öffentlichkeitsbeteiligung – gestellt zu haben.
Trickreich wird in der Pressemitteilung nur auf den Antrag selbst Bezug genommen, statt auf das folgende Genehmigungsverfahren. Natürlich ist der bloße Antrag aus dem Aktenordner Nr. 6 (H-1 RC Anlage) der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren „öffentlich“ bekannt. Dagegen ist das Genehmigungsverfahren für den vorzeitigen Beginn der Errichtung der Brechanlage aber nicht öffentlich und anerkannte Naturschutzverbände können sich nicht äußern. Wenigstens hat K+S die Pläne öffentlich bestätigt – offen ist nur, wann es losgehen soll.
Das LBEG hat auf Anfrage der BI am 16.08. dieses Jahres behauptet, dass der Vorhabenträger K+S den genannten Antrag für die Brechanlage nicht nach Bundesberg-, sondern fälschlicherweise nach Bundesimmissionschutzgesetz gestellt habe. Damit brauche der vorzeitige Beginn der Errichtung der Brechanlage weder genehmigt, noch abgelehnt werden. Das verstehe, wer will…
Es ist für die BI Umwelt nicht nachvollziehbar, warum ein aus Sicht des LBEG falsch gestellter Antrag bzw. einer, auf den kein Anspruch besteht, nicht einfach abgelehnt wird. Das wäre ganz normales Verwaltungshandeln. Zu dem merkwürdigen Verhalten des LBEG passt, dass K+S in seiner Pressemitteilung nun schreibt, der vorzeitige Beginn sei beantragt worden, um mit diesem Teil des Vorhabens möglichst umgehend beginnen zu können.
Wir fühlen uns durch diese Aussage in unseren Befürchtungen bestätigt. K+S versucht unserer Einschätzung nach - mit Unterstützung des LBEG – die Bürger vor Ort hinzuhalten und schon vor dem Ende des Planfeststellungsverfahrens klammheimlich Tatsachen zu schaffen.
Der Wathlinger Bürgermeister Harms wirft der BI und insbesondere ihrem Pressesprecher vor, nicht mit der Gemeinde zu sprechen, obwohl „ihm sechs Mal das Gespräch angeboten wurde“.
Die Aussage ist schlicht falsch. Es gab nicht ein einziges konkretes und / oder schriftliches Gesprächsangebot zu den Forderungen der BI an den Gemeinderat (Flutungsleitung und Grundstücke an der Halde K+S nicht zur Verfügung zu stellen) seitens Herrn Harms an den Pressesprecher. Im Gegenteil hat die BI u.a. den Mitgliedern des Gemeinderates immer wieder Gespräche angeboten - zuletzt im Wathlinger Boten vom 22.09.2018. Aktuell sprechen wir (vertraulich) mit diversen Personen und Parteien aus dem Gemeinderat Wathlingen und anderen Ebenen der Politik, die sich an uns gewandt haben, um zu erfahren und zu diskutieren, wie eine katastrophale Entwicklung für Wathlingen abgewendet werden kann.
Für konstruktive Gespräche sind wir immer offen (biumweltwathlingen@t-online.de).
Unser Ziel aber ist klar:
Natur statt Deponie!
Holger Müller (27.10.2018)
BI Umwelt Wathlingen
Kalihalde Wathlingen – Kreistag muss jetzt handeln!
Um die geplante Abdeckung der Kalihalde Wathlingen ist es in den letzten Wochen ruhig geworden, nachdem im Planfeststellungsverfahren seitens der Gemeinden, Naturschutzverbände, Bürgerinitiativen und vieler Bürger Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben worden sind. Es gibt aber keinen Grund, sich in trügerischer Sicherheit zu wiegen. Wir gehen davon aus, dass K+S seine Pläne, in Wathlingen eine gigantische Abfalldeponie zu errichten, zielstrebig weiterverfolgt, obwohl die Gegenargumente erdrückend sind.
Dabei hat sich in Sehnde längst gezeigt, dass das Konzept der „Abdeckung“ nicht funktioniert. Anfang 2018 hat es nach Kenntnis der Bürgerinitiativen schon wieder umfangreiche Versackungen gegeben.
Den Bürgerinitiativen Uetze und Wathlingen liegt zudem ein Gutachten vor, das deutlich darauf hinweist, dass es im Bereich der Halde Wathlingen eine starke Grundwasserversalzung gibt. Darüber hinaus gibt es durch die Auswertung der chemischen Zusammensetzung von Grundwasserproben ganz deutliche Hinweise darauf, dass diese Versalzung von der Halde ausgeht.
Aufgrund der örtlichen Verhältnisse ist davon auszugehen, dass die Basis der Salzhalde eingesunken ist, zumindest teilweise und zeitweise Grundwasserkontakt hat und von unten aufgelöst wird.
Wir sehen aufgrund der Untätigkeit des Landesbergamtes nun die Notwendigkeit, dass der Landkreis Celle als untere Wasserbehörde und hier der Kreistag handelt.
Die Forderung des Umweltausschusses des Kreistages in seiner Sitzung vom 09.05.2018 nach gründlicher Untersuchung der Umweltsituation an der Halde sehen wir als ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung an!
Die BI Umwelt Wathlingen hat deshalb aktuell alle Mitglieder des Kreistages angeschrieben, um über die Möglichkeit zu informieren, Einfluss auf den Umgang mit der Althalde in Wathlingen auszuüben und eine gute Lösung für die Bürger und ihre Umwelt zu erreichen. Die Mitglieder der Gemeinderäte Nienhagens und Wathlingens haben das Schreiben über die Verwaltung zur Kenntnis erhalten.
Sowohl für eine Einleitung von Sickerwasser der geplanten Abdeckung in die Fuhse als auch für die Benutzung, also Versalzung, des Grundwassers durch Wässer von der Halde wäre das Einvernehmen des Landkreises Celle Voraussetzung.
Eine Erlaubnis für eine Einleitung in ca. 30 Jahren schon heute zu erteilen, wäre nach Ansicht der Rechtsanwältin der Gemeinde Wathlingen ohnehin unzulässig.
Zudem fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfungen für das FFH-Gebiet „Aller" und das FFH Gebiet „Brand“ mit seinen wertvollen Auewaldbereichen in den Antragsunterlagen für die geplante Haldenabdeckung unverständlicherweise nahezu gänzlich.
Der Kreistag könnte gemäß Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz die Entscheidung über das Einvernehmen, wie der Kreistag Hildesheim mit breiter politischer Mehrheit aktuell in dem ähnlichen Fall Kalibergwerk Siegfried in Giesen, an sich ziehen. Er hätte damit die Möglichkeit, sowohl Untersuchungen der Grundwasserversalzung als auch eine wirkungsvolle Sanierung der Halde statt der geplanten Abdeckung durchzusetzen.
Für jede Benutzung eines Gewässers, also auch des Grundwassers braucht die Firma K+S eine Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Die darf aber nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist – aber genau das ist in Wathlingen der Fall!
Der Kreistag Celle sollte eine Stellungnahme des LBEG zu dem den Bürgerinitiativen zur Halde Wathlingen vorliegenden Gutachten anfordern. Unbedingt gefordert werden sollte auch ein Durchbohren der Halde an mehreren Stellen. Dabei sollte untersucht werden, wo sich die Haldenbasis befindet und wie hoch die Grundwasserstände unter der Halde tatsächlich sind.
Das Schreiben der Bürgerinitiative an die Mitglieder des Kreistages einschließlich Anlagen ist einsehbar auf unserer Internetseite.
Den vorläufigen Abschlussbericht zur Rückstandshalde Werk Sigmundshall / Bokeloh haben wir aus rechtlichen Gründen nicht online gestellt. Bei Interesse sprecht uns bitte an.
Jetzt handeln – Natur statt Deponie!
Holger Müller - BIUW - 09.06.2018
Gemeindegrundstücke an der Kalihalde Wathlingen
Bürgerinitiative wirft Bürgermeister Harms Wortbruch vor und ruft zu Demonstration auf.
Vor kurzem hat die Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen darüber informiert, wie die Bürger in Nienhagen und Wathlingen hinsichtlich des Anlieferverkehrs zur geplanten Kalihaldenabdeckung mit angeblichen Verkehrslenkungskonzepten beruhigt werden sollen. Nach Überzeugung der stellvertretenden Bi-Vorsitzenden Sanna Gutzeit ist diese „Verkehrslenkung“ weder überprüfbar, noch durchsetzbar.
Das Planfeststellungsverfahren für die Abdeckung läuft bereits. Aus den Unterlagen dazu ergibt sich für den Pressesprecher der Bürgerinitiative, Holger Müller, dass „K+S offensichtlich plant, Halden- und Produktionswässer von anderen Standorten aus Niedersachsen, Hessen und Thüringen per Lkw zur Versenkung in das ehemalige Bergwerk nach Wathlingen zu transportieren.“ Dazu werden nach seiner Überzeugung auch noch andere flüssige Abfälle, beispielsweise gegenüber Asse-Wasser rund 100fach stärker radioaktiv belastete Schlämme aus der Rauchgasreinigung, kommen.
„Somit kommt über den Anlieferverkehr zur Haldendeponie hinaus noch mehr Lkw Verkehr auf Nienhagen, Wathlingen und Hänigsen zu“, folgert Müller.
Gutzeit findet das besonders schlimm, weil „mit technisch möglichem Rückbau und Versatz der Halde in das ehemalige Bergwerk doch eine umwelt- und menschenfreundliche Alternative zur Verfügung steht“.
„Um die Menschen und ihre Umwelt vor den drohenden Gefahren und Belästigungen zu schützen, dürfen Gemeinderat und Bürgermeister Harms die Gemeindegrundstücke an der Halde für die Abdeckung auf keinen Fall zur Verfügung stellen, fordert Gutzeit.
„Wir haben Herrn Harms aufgefordert, entsprechend seiner Zusage aus der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung endlich Einsicht in den Schriftverkehr mit der Rechtsanwältin wegen der Beurteilung von Enteignungsmöglichkeiten zu gewähren. Es kommt aber nur Schweigen“, empört sich Müller.
Er vermutet, dass Harms die Grundstücke unbedingt zur Verfügung stellen will oder sogar schon veräußert hat. Einen Antrag der Bürger auf Einsicht in die entsprechenden Grundbücher habe der Bürgermeister ohne stichhaltige Begründung abgelehnt.
"Wir wissen bisher nicht einmal, ob im Rat oder im Verwaltungsausschuss über die Frage einer Veräußerung entschieden werden soll“, kritisiert Gutzeit.
„Die Heimlichtuerei des Bürgermeisters ist skandalös und eine Unverschämtheit den Bürgern gegenüber“, sind sich Müller und Gutzeit einig.
„Informationen zu den Gemeindegrundstücken, also den Grundstücken der Bürger, dürfen doch kein Geheimnis sein“
Für die Bürgerinitiative stellt sich die drängende Frage, was Bürgermeister Harms zu verbergen hat. Dies umso mehr, nachdem kürzlich bekannt geworden ist, dass ein von K+S sehr wahrscheinlich ebenfalls benötigtes Grundstück an der Halde dem Parteifreund von Harms, Ratsmitglied und stellvertretenden Bürgermeister Kesselhut gehört. „Laut der Antragsunterlagen soll schon vor Beginn des Verfahrens ein Optionskaufvertrag abgeschlossen worden sein“, erklärt Müller.
Die Bürgerinitiative will ihre Forderung nach Transparenz und Entscheidungen im Interesse der Bürger auf einer Demonstration gegenüber Gemeinderat und Bürgermeister anlässlich der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung am Montag, 29.01.2018, um 16.30 Uhr, vor dem 4 G-Park in Wathlingen, Kantallee, bekräftigen. Alle BürgerInnen aus Wathlingen und den angrenzenden betroffenen Gemeinden sind herzlich eingeladen, teilzunehmen.
25.01.2018 - Holger Müller