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Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen und Uetze
26.11.2021
Mediation zur Kalihaldenabdeckung – Offener Brief an Minister Dr. Althusmann
Die Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen und Uetze halten eine Mediation und damit ein Parallelverfahren zum Planfeststellungsverfahren Haldenabdeckung - u.a. aufgrund der von mehreren Fachbehörden festgestellten erheblichen konstruktiven Mängel des Vorhabens und nach wie vor fehlender Untersuchungen der bestehenden Halde - für völlig abwegig. Daher haben sich die Vorstände beider Bürgerinitiativen einstimmig gegen eine Teilnahme entschieden. Die Gründe dafür haben wir Herrn Minister Dr. Althusmann in einem Offenen Brief mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr Dr. Althusmann,
ich wende mich für die Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen und Uetze wegen der Mediation zur geplanten Abdeckung der Kalirückstandshalde Niedersachsen in Wathlingen erneut an Sie. Von dem Mediator, Herrn Hennemann, sind wir darüber informiert worden, dass die Beteiligten der Auftaktveranstaltung und auch Sie persönlich die erneute Einladung der Bürgerinitiativen gewünscht haben.
Da Sie als Wirtschaftsminister die Fachaufsicht über das Landesbergamt (LBEG) besitzen, haben wir uns bereits am 06.07.2020 mit einem Schreiben an Sie gewandt und Ihnen mitgeteilt, dass wir zwecks Vermeidung eines Rechtsstreits und Wiederherstellung von Vertrauen in rechtsstaatliches Handeln einen runden Tisch grundsätzlich für sinnvoll erachten.
Voraussetzung wären für uns ergebnisoffene Gespräche und ein Aussetzen des Planfeststellungsverfahrens für deren Dauer. Inhalt müssten vorrangig die mangelhaften bzw. gänzlich fehlenden Untersuchungen im Bereich von Halde, Haldenbasis und Grundwasser sowie die seitens des LBEG zurückgehaltenen Umweltinformationen sein.
Nur so ließe sich unserer Überzeugung nach die Aufklärung erreichen, die hier dringend erforderlich ist. Unter anderem hatten wir eine Aufstellung möglicher Untersuchungen, auch solche, die hessische und thüringische Fachbehörden im Zusammenhang mit Kalirückstandshalden fordern, beigefügt. Mittels solcher Untersuchungen sind wesentliche Theorien und Annahmen der Firma K+S bezüglich Kalirückstandshalden bereits widerlegt worden.
Zwischenzeitlich ist noch das Problem der Rüstungsaltlasten im ehemaligen Bergwerk Niedersachsen - Riedel hinzugekommen. K+S will das Bergwerk weiter fluten, obwohl dadurch der Rückversatz der Halde (als Alternative zur Haldenabdeckung) unzulässig vereitelt würde und die Flutung, insbesondere durch die ungesicherte chemische Altlast, ein immenses Gefahrenpotential für das Grundwasser bedeutete.
Nach heftigen öffentlichen Angriffen von K+S gegen die Bürgerinitiativen hat das LBEG in einem Schreiben vom 02.07.2021 (Az. LID.1/L10001/03-02_04/2021-0042/009) eingeräumt, dass auch nach Kenntnis der Bergbehörde die von den Bürgerinitiativen bezüglich der Schwächung des Salzstockrandes „herangezogenen Unterlagen“ die einzigen sind, die existieren. Somit sind sowohl eine Erkundungsstrecke bzw. ein Tunnel in einem Abstand von nur 25 m zum Salzstockrand als auch eine gefährliche vollständige Durchbohrung der Salzstockflanke bestätigt worden.
Zu den Problemfeldern Halde, ihren Auswirkungen auf das FFH-Gebiet Brand sowie das Grundwasser und zu den Rüstungsaltlasten haben wir dem LBEG seit Mitte 2020 mehrfach ausführlich geschrieben. Sie haben jeweils Durchschriften erhalten.
Weder haben wir die Möglichkeit zu einem Gespräch bekommen noch haben wir eine Antwort seitens Ihres Ministeriums erhalten. Es sind aber auch keine der von uns und der unteren Wasserbehörde geforderten Untersuchungen an der Halde durchgeführt worden. Ein Ergebnis der vom LBEG Anfang dieses Jahres in einer Pressemitteilung angekündigten Überprüfung der bisherigen Beurteilung von Haldenabdeckung und Bergwerksflutung in Wathlingen ist nicht bekannt.
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Celle hat bereits im Erörterungstermin ausdrücklich kritisiert, dass K+S bezüglich Lage der Haldenbasis und Grundwasserversalzung nur von Annahmen und Behauptungen ausgeht und die fehlende Ermittlung von Grundlagen und Basisdaten geltend gemacht. Daher halten wir den Beschluss des Kreistages Celle vom 25.06.2020, mit dem das - zwingend erforderliche - Einvernehmen mit der wasserrechtlichen Genehmigung des LBEG für die Haldenabdeckung verweigert worden ist und mit dem eine Reihe von Forderungen gestellt worden sind, ausdrücklich für richtig.
Darüber hinaus haben zwei Fachbehörden (Gewässerkundlicher Landesdienst und Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit) eine Kalihaldenabdeckung, wie die in Wathlingen geplante, als ungeeignet beurteilt.
Der rechtsstaatlich korrekte Weg wäre im vorliegenden Fall die Durchführung gründlicher Untersuchungen und nach Vorlage der Ergebnisse ein ergänzender Erörterungstermin. In diesem müssten die Ergebnisse unter Berücksichtigung der fachlichen Auffassung der unteren Wasserbehörde und die Stellungnahmen der weiteren genannten Fachbehörden - anders als in der ersten Erörterung - konstruktiv diskutiert werden. Ein solcher Termin könnte durch ein Gespräch in Ihrem Hause sinnvoll vorbereitet, möglicherweise auch ersetzt werden.
Aus den genannten Gründen werden die Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen und Uetze an einem Parallelverfahren „Mediation“ in Wathlingen nicht teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Müller
26.04.2021 Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen
Kalihaldenabdeckung: Ist eine Mediation die Lösung?
Das Landesbergamt (LBEG) hat kürzlich in einer Pressemitteilung die Überprüfung der bisherigen Beurteilung von Kalihaldenabdeckung und Bergwerksflutung in Wathlingen angekündigt. Das ist auch dringend notwendig. Wir werden das Verfahren als BI weiter kritisch begleiten und haben den Präsidenten des LBEG gerade auf diverse falsche und unzulässig beschönigende Darstellungen in der genannten Pressemitteilung hingewiesen.
Der Wathlinger Bürgermeister Harms hat nun überraschend zu einer Mediation zum Thema Kalihaldenabdeckung eine illustre Runde, u.a. Minister und Vorstandsvorsitzenden(!) von K+S, eingeladen und schon mal 10.000 € Steuergelder für einen (von ihm vorgegebenen) Mediator verplant. Nicht eingeladen sind allerdings Mitarbeiter verschiedener zuständiger niedersächsischer Fachbehörden, ja nicht einmal die der unteren Wasserbehörde des Landkreises Celle. Dabei haben diese Behördenmitarbeiter während des Erörterungstermins im Sinne der Bürger und ihrer Umwelt einen richtig guten Job gemacht und die bloßen Behauptungen von K+S kritisch hinterfragt! Dies gilt ebenso für den unverständlicherweise auch nicht eingeladenen Gutachter des Landkreises Celle, Herrn Prof. Dr. König.
Laut Anschreiben soll Thema der Mediation übrigens ausschließlich die Haldenabdeckung sein, nicht aber die umweltschädliche Halde selbst und auch nicht die gefährliche Bergwerksflutung.
Ein wesentlicher Grund für die Idee einer Mediation ist laut Einladungsschreiben, dass „jeglicher Gesprächsfaden abgerissen ist“. Was Herr Harms damit konkret meint, bleibt unklar. Den von der BI bereits im Juli 2020 angeregten runden Tisch mit LBEG, Ministerien, K+S und den schon genannten Fachbehörden beim Wirtschaftsminister hat K+S laut Auskunft der Landesregierung jedenfalls abgelehnt. Es könnte also längst einen Rahmen für substantielle Gespräche geben. Sollte K+S seine starre Verweigerungshaltung endlich aufgeben, werden wir eine Teilnahme an dem runden Tisch im Wirtschaftsministerium prüfen.
Wir haben uns davon allerdings bisher auch nicht entmutigen lassen und mit dem LBEG in den letzten Monaten viele Schriftsätze zu den Bereichen Haldenabdeckung, Grundwasserversalzung, Bergwerksflutung und Rüstungsaltlasten ausgetauscht.
Dafür brauchen wir keinen Mediator.
Der Kreistag Celle übrigens auch nicht. Schließlich handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren. Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 25.06.2020 das Einvernehmen mit der wasserrechtlichen Genehmigung des LBEG für die Haldenabdeckung als Behörde richtigerweise abgelehnt. Jetzt ist das LBEG an der Reihe, die berechtigten Forderungen der unteren Wasserbehörde nach umfassenden und gründlichen Untersuchungen an der Halde zu erfüllen.
Was spricht also für eine Mediation auf Gemeindeebene? Sollte es der beginnende Wahlkampf sein, wofür einiges spricht - das überlassen wir der Politik. Wir stehen für bloßen Wahlkampf-Aktionismus jedenfalls nicht zur Verfügung.
Dafür ist die Bedrohung für Wathlingen viel zu ernst.
Holger Müller
23.04.2021
Deutschlandfunk Interview - Wie steht es um den "Kali-Mandscharo"
Hier geht es zum Beitrag: Link
05.03.2021 Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen
Gutachten zur Untertagedeponie widerlegt K+S Behauptungen zum Kalibergwerk
Die BI Umwelt hatte Anfang dieses Jahres die Ergebnisse ihrer gründlichen Recherchen zu den Rüstungsaltlasten, u.a. chemische Kampfstoffe und deren Vorprodukte, im ehemaligen Kalibergwerk Wathlingen in einem ausführlichen Schreiben dem Landesbergamt und Wirtschaftsminister Dr. Althusmann als dessen Fachaufsicht zur Kenntnis gegeben.
Zu den haltlosen Behauptungen, die K+S in einer daraufhin veröffentlichten Pressemitteilung geäußert hat, haben wir kürzlich Stellung genommen.
Nun hat K+S die BI wiederum heftig angegriffen. Interessant dabei ist, wozu K+S sich nicht mehr äußert. Auf die vermutliche Einleitung von Asse Zutrittswässern, die offenkundig unzureichend verschlossenen Zugänge zum Lager-Bereich der gefährlichen Rüstungsaltlasten und die zu hohen (damit die Rüstungsaltlasten verharmlosenden) Angaben zur natürlichen Arsenbelastung von Grundwasser geht der Konzern erst gar nicht mehr ein.
Bleibt noch die Behauptung, „Die ehemalige Munitionsanlage befindet sich im Kernbereich des Bergwerkes. Die Räume haben nachweislich einen Abstand von mindestens 150 Metern zum Salzstockrand.“
Nachdem wir auf eine Erkundungsstrecke bzw. einen Tunnel hingewiesen haben, der bis fast an den Rand des Salzstocks reicht, hat K+S nun eine Karte veröffentlicht, die zeigen soll, dass sich zwischen Tunnel und Salzstockrand statt 25 m noch 150 m Salz befinden. Die als Frage formulierte Überschrift der Pressemitteilung: „Wo ist denn nun der Rand des Salzstocks?“ finden wir für ein Kalibergbauunternehmen mindestens ungewöhnlich. Wir erleben seit Jahren, dass K+S wichtige Informationen zur Halde und zum Kalibergwerk nicht besitzt, nicht besitzen will oder verschweigt. Auch in diesem Fall sind wir gern bereit, die Sache aufzuklären. Wir zitieren aus dem „Geotechnischen Standsicherheitsnachweis für die Betriebs- und Nachbetriebsphase der (früher einmal geplanten) Untertagedeponie Riedel im Kali- und Steinsalzbergwerk Niedersachsen-Riedel, Ergänzende Betrachtungen“ des IfG (Institut für Gebirgsmechanik GmbH) vom 21.02.2000, Kapitel 4.2 Annäherungsstelle 650 m Sohle:
Die randnah aufgefahrene Strecke (Tunnel) ist (…) 4 m breit und 2 m hoch. (…) Für die Modellbildung wurde (…) von einem Abstand zwischen Salzstockrand und Strecke von 25 m ausgegangen.
Wir beantworten auch gern die von K+S gestellte rhetorische Frage, welche Veranlassung der Konzern denn haben sollte, die Erkundungsstrecke bis fast an den Salzstockrand zu verschweigen. Die Behauptung, die Flutung des Bergwerkes Niedersachsen-Riedel sei seit 2006 vom LBEG genehmigt und werde seit 2007 vollzogen, ist noch nicht einmal die halbe Wahrheit. K+S hat die - laut LBEG eilbedürftige - Flutung mit Fuhsewasser seit 2015 faktisch unterbrochen und will diese nun mit Halden- und Produktionswässern u.a. aus Lehrte, vermutlich aber auch aus Hessen, fortführen. Die Entsorgung solcher Wässer stellt anderenorts seit Jahren immer größere Probleme dar. Schon deshalb steht für den K+S Konzern in Wathlingen wirtschaftlich viel auf dem Spiel.
Zudem steht im Abschlussbetriebsplan für das Kali- und Steinsalzbergwerk Niedersachsen-Riedel vom 11.09.2006 (Az. W 5002 A I 2005-008-IV) unter der Nebenbestimmung Nr. 7 (als Voraussetzung für die vollständige Flutung(!)):
Es ist (…) eine weitergehende Begutachtung durchzuführen, aus der hervorgehen muss, dass von diesen Stoffen (Rüstungsaltlasten) keine Gefährdung des oberhalb dieser Sohlen (650 und 750 m) durchgeführten Flutungsvorganges ausgeht und Maßnahmen getroffen wurden, die eine Verbreitung von in Lösung gegangenen Stoffen im gefluteten Grubengebäude (…) sicher verhindern.
Die genannte weitergehende Begutachtung hat K+S selbst (unzureichend) durchgeführt. Die Verteilung der Giftstoffe im Bergwerk und - wegen einer beschädigten Salzstockflanke - ins Grundwasser ist alles andere als ausgeschlossen. Statt die immensen Gefahren bei Fortsetzung der Flutung nun endlich einzugestehen, will K+S den Menschen vor Ort offenkundig aus wirtschaftlichen Gründen lieber eine Wathlinger (und Hänigser) „Asse“ zumuten.
Wir haben das LBEG und Wirtschaftsminister Althusmann als dessen Fachaufsicht aufgefordert, K+S zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt jegliche Einleitungen von Wässern in das Bergwerk ab sofort zu untersagen.
Eine Darstellung aus dem Planfeststellungsverfahren der vor mehr als 20 Jahren geplanten Untertage-Sondermülldeponie (UTD) zeigt einen senkrechten Schnitt durch den Salzstock Wathlingen-Hänigsen bzw. durch den Rand des Bergwerkes Niedersachsen-Riedel. Das Symbol in dem blauen Kreis weist auf den Tunnel in gefährlicher Nähe von nur 25 m(!) zum Salzstockrand hin. Darüber ist eine Horizontalbohrung (HB) zu erkennen, die den Rand des Salzstocks sogar durchstoßen hat und damit zusätzlich schwächt!
Holger Müller - BIUW
16.01.2021 Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen
Kalihaldenabdeckung und Bergwerksflutung: Aktuelle Stellungnahmen der BI an Landesbergamt und Minister Althusmann
Wir hatten im Herbst letzten Jahres über ein Gespräch mit Wirtschaftsminister Dr. Althusmann an der Kalihalde in Wathlingen berichtet. Nachdem wir ihm ausführliche Informationen zur Halde übersandt haben, hat sich das LBEG schriftlich zu rechtfertigen versucht. Das Schreiben hat gezeigt, dass das Landesbergamt
• sich bei der Frage von Lage und Grundwasserkontakt der Haldenbasis
weiterhin mit bloßen Annahmen und Vermutungen (von K+S(!)) zufrieden gibt,
• wichtige Untersuchungen verweigert und
• stichhaltige Hinweise auf eine massive Grundwasserversalzung durch die Halde
ignoriert.
Deshalb sehen wir das LBEG als befangen an und haben vom Minister einen Stopp des Planfeststellungsverfahrens Haldenabdeckung gefordert.
Wegen der K+S Pläne auf Fortsetzung der Flutung des Bergwerkes hatten wir über unseren Rechtsanwalt schon Anfang letzten Jahres einen Antrag auf Aussetzung der entsprechenden Genehmigung gestellt. Das Bergwerk muss für den Versatz der Halde zur Verfügung stehen und mit dem Salz gleichzeitig stabilisiert werden!
Kurz vor Weihnachten hat uns das LBEG erneut geschrieben. In dem Schriftverkehr geht es über die Lage der Haldenbasis in Wathlingen mit häufigem Grundwasserkontakt und die daraus resultierende Grundwasserversalzung hinaus u. a. um unsere Vermutung einer Vorfestlegung im Planfeststellungsverfahren Haldenabdeckung und die gefährlichen Rüstungsaltlasten im Bergwerk Niedersachsen-Riedel.
Daraufhin haben wir in den vergangenen Wochen mehrere Stellungnahmen an das LBEG erarbeitet, die auf unserer Internetseite www.biuw.de einsehbar sind.
Wir haben Wirtschaftsminister Dr. Althusmann die Stellungnahmen zur Kenntnis übersandt und ihm mitgeteilt, dass das Schreiben des LBEG nicht nur keine Zweifel ausräumen konnte, sondern im Gegenteil viele neue Mängel aufgezeigt und zusätzliche Fragen aufgeworfen hat.
Leider müssen wir feststellen, dass das Planfeststellungsverfahren für die geplante Abdeckung der Kalirückstandshalde Wathlingen bis heute gekennzeichnet ist von mangelhafter Erörterung kritischer Stellungnahmen, von nicht zugänglich gemachten wesentlichen Umweltinformationen, von intransparenten Gesprächen mit Gemeinden, sogar von Druck auf gewählte Kreistagsabgeordnete und im Ergebnis von überstürzten Genehmigungen.
Dabei sind kritische Stellungnahmen sogar von Fachbehörden, wie der unteren Wasserbehörde des Landkreises Celle und des Gewässerkundlichen Landesdienstes schlicht ignoriert worden. Diese Behörden halten die Ermittlungen zur Lage der Haldenbasis im Verhältnis zum Grundwasser für völlig unzureichend und die Art der geplanten Haldenabdeckung für fachlich fehlerhaft sowie rechtlich unzulässig!
Von K+S selbst erstellte und eingebrachte Gutachten werden vom LBEG dagegen trotz einer Vielzahl grober Fehler und Defizite akzeptiert und in Stellungnahmen ab- oder nur geringfügig umgeschrieben.
Gesicherte Erkenntnisse von anderen Standorten zur Struktur und Durchlässigkeit solcher Halden sowie den dazugehörigen Grundwassersalzfahnen sollen mit dem fadenscheinigen Argument einer (allerdings weder plausibel begründeten noch bewiesenen) „andersartigen“ Halde und Geologie in Wathlingen weggewischt werden. Mögliche Untersuchungen, die Stand der Technik sind und hier Aufklärung bringen könnten, werden aber strikt abgelehnt. Das spricht für sich.
Seit Jahrzehnten ist das hohe Gefahrenpotential der Rüstungsaltlasten im Wathlinger Bergwerk bekannt. Dort liegen tausende Tonnen explosiver Munition und zig Tonnen chemische Kampfstoffe. Ein Gutachter des Landes hat 1990/92 wörtlich vor einer Verseuchung des Grundwassers bei Flutung des Bergwerkes gewarnt.
Wir haben Minister Althusmann noch einmal aufgefordert, wegen der bisher grob rechtswidrigen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die geplante Kalihaldenabdeckung und wegen des unverantwortlichen Umgangs mit den gefährlichen Rüstungsaltlasten im Bergwerk Niedersachsen-Riedel dem LBEG gegenüber im Rahmen seiner Fachaufsicht tätig zu werden.
Holger Müller