Presseberichte 2023


Kalihaldenabdeckung: Dröhnendes Schweigen aus dem Wathlinger Rathaus

K+S hat vom Landesbergamt (LBEG) im Februar dieses Jahres die Genehmigung erhalten, mindestens 22 Jahre lang jährlich 600.000 Tonnen belastete mineralische Abfälle durch die angrenzenden Dörfer nach Wathlingen zu transportieren und dort abzulagern. Über die fatalen Folgen für die Umwelt hinaus sind damit erhebliche Verkehrsbelastungen für die Bürger verbunden.

 

Was tut die Gemeinde Wathlingen?

Kurz nach Genehmigung der Haldenabdeckung hat der Gemeinderat – öffentlichkeitswirksam, aber unnötigerweise wiederholt – den Beschluss gefasst, die Grundstücke der Gemeinde an der Halde nicht zur Verfügung zu stellen. Das muss sie auch nicht. Enteignet werden kann sie nicht, da es kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Haldenabdeckung gibt – weder hinsichtlich der Umwelt noch der Abfallentsorgung.

Der Umwelt hilft die Abdeckung wegen der weiterhin starken Grundwasserversalzung nicht. Ein öffentliches Interesse an der Abfallbeseitigung in Wathlingen gibt es laut niedersächsischem Umweltministerium auch nicht.

Darüber hinaus soll die Gemeinde Klage eingereicht haben.

 

Bericht aus der CZ vom 16.06.2023:

„Klage eingereicht hat auch die Gemeinde Wathlingen. Vorausgegangen war im März ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates. Details der Argumentation sind bisher nicht bekannt. Für Klage und Gutachten stehen 100.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.“

 

Bericht aus der CZ vom 19.08.2023:

„Klage eingereicht hat auch die Gemeinde Wathlingen. Bürgermeister Torsten Harms äußerte sich gestern auf CZ-Anfrage nicht zu Details.

 

Nachdem die Bürger schon von der Mediation ausgeschlossen waren und nichts über die (vermutlich horrenden) Kosten für die Veranstaltung erfahren haben, klagt die Gemeinde Wathlingen nun angeblich mit Steuergeldern in sechsstelliger Höhe gegen die Haldenabdeckung und die Bürger erfahren das nur aus der Zeitung. Schlimmer noch informiert der Bürgermeister (offenbar mit Billigung des Gemeinderates) – über ein halbes Jahr hinweg – nicht über die konkreten Klagegründe und -ziele! Sind Bürgermeister Harms und der Gemeinderat nun gegen die Haldenabdeckung oder nicht oder nur ein bisschen? Geht es um den Schutz der Bürger vor der massiven Verkehrsbelastung durch den Anlieferverkehr zur Haldendeponie - oder ist die ganze Klage gar nur eine Showveranstaltung, um später behaupten zu können, sich gekümmert zu haben?

Wir sehen die fehlende Information der Wathlinger jedenfalls als eine skandalöse Respektlosigkeit den Bürgern und unserer Demokratie gegenüber.

 

Was tut die Bürgerinitiative?

Um Bürger und Umwelt zu schützen, hat die Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen zusammen mit der BI Umwelt Uetze - auch wegen der immensen Verkehrsbelastung - gegen den Planfeststellungsbeschluss beim OVG Lüneburg Klage eingereicht und einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt.

Wir kämpfen ehrenamtlich, unabhängig und konsequent gegen die – uns alle und unsere Umwelt bedrohende - Haldenabdeckung! Die Halde muss in das Bergwerk rückversetzt werden um Grundwasser und Natur zu schützen und das Bergwerk zu stabilisieren.

 

Die gerichtliche Auseinandersetzung finanzieren wir ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spendengeldern. Deshalb unsere Bitte: Treten Sie in die BI Umwelt Wathlingen ein oder unterstützen Sie uns mit einer Spende und werden Sie Teil unseres bürgerschaftlichen Engagements.

 

Kontakt: biumweltwathlingen@t-online.de

IBAN: DE18 2579 1635 0024 4481 00

Natur statt Deponie!

 

Holger Müller - 20.10.2023


Kalihaldenabdeckung - die Klage ist begründet!

Am 20. Februar dieses Jahres hat das Landesbergamt (LBEG) die Abdeckung der Kalihalde in Wathlingen mit diversen, zum Teil erheblich belasteten, mineralischen Abfällen genehmigt.

Am 06. April hat unser Rechtsanwalt für den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz, dessen Mitglied unsere BI ist, beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben.

Wir haben uns seit Jahren umfassend vorbereitet – und dennoch war für die Klagebegründung immense Arbeit erforderlich. Fast 600 Seiten Planfeststellungsbeschluss mussten gelesen und Berge (digitaler)  Akteneinsichtsunterlagen durchgearbeitet werden. Es waren umfangreiche Verhandlungen mit Gutachtern erforderlich. Aufträge mussten erteilt, eigene umfangreiche Stellungnahmen erstellt und zusammen mit unserem Rechtsanwalt die Klagebegründung erarbeitet werden.

Das ist seit dem 15. Juni geschafft - die 131 Seiten umfassende Klagebegründung ist beim OVG und wir gehen optimistisch in das Klageverfahren.

 

Was sind die wesentlichen Argumente?

 In dem Planfeststellungsverfahren sind aus unserer Sicht Vorschriften zur Öffentlichkeitsbeteiligung massiv verletzt worden, sodass die betroffenen Bürger sich gar nicht in einem ausreichenden Maße an dem Verfahren beteiligen konnten. So sind wichtige Umweltinformationen und Gutachten trotz des gesetzlichen Anspruches und teilweise sogar Zusage im Erörterungstermin nicht zugänglich gemacht oder  öffentlich bekanntgemacht worden.

 

Für die Begründung in der Sache haben wir mehrere Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten beauftragt - einen Geochemiker und einen Hydrologen in den Bereichen Grundwasserversalzung und verminderte Grundwasserneubildung sowie einen Biologen und einen Geographen in den Bereichen Arten- und Habitatschutz (FFH Arten und Lebensräume (Naturschutzgebiet Brand)). Dazu haben wir selbst umfangreiche Stellungnahmen zu der Frage der ursprünglichen Geländehöhe unter der Halde, dem tatsächlichen Umfang des Grundwasserkontaktes der Haldenbasis und zu den Jahresberichten von K+S zum Grundwassermonitoring erarbeitet.

 

Aus unserer Sicht sind die Auswirkungen der Kalihalde auf das Grundwasser und das benachbarte Naturschutzgebiet Brand durch das LBEG nicht ordnungsgemäß ermittelt worden. Trotz entsprechender Anträge unseres Geologen und der unteren Wasserbehörde auf Haldendurchbohrungen zwecks Feststellung der  genauen Lage der Haldenbasis im Verhältnis zum Grundwasserkörper ist dies nicht erfolgt! Die Bergbehörde hat sich diesbezüglich mit - noch dazu fachlich nicht fundierten - Schätzungen begnügt. Nach unseren Ermittlungen auf Grundlage von K+S eigenen und öffentlich zugänglichen Daten hat die Basis der bestehenden (Salz-)Halde tatsächlich weitaus häufiger und viel länger Grundwasserkontakt, als von K+S und LBEG angenommen.

So zeigt unsere Auswertung der – mehr als unübersichtlichen – Jahresberichte zum Grundwassermonitoring (die wir nur haben, weil sie uns zugespielt worden sind) in den letzten Jahren folgerichtig eine deutliche Zunahme der Grundwasserversalzung.

Die verbleibende Grundwasserbeeinträchtigung während und nach der Bauphase wird im Planfeststellungsbeschluss zudem einfach ignoriert.

Die Abdeckung in der genehmigten Form und mit erheblich schadstoffbelasteten Materialien wird Grund- und Oberflächengewässer erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus aber auch das benachbarte FFH-Gebiet Brand - durch Staub, Lärm und verminderte Grundwasserneubildung (aufgrund der weiteren Flächenversiegelung).

 

Wichtige artenschutzrechtliche Fachfragen zu wertvollen Vorkommen geschützter Amphibien (Kammmolch), Fledermäusen und Vögeln sind nicht geklärt worden.

 

Wir machen mit der Klage darüber hinaus auch die massive Verkehrsbelastung geltend - eine Lösung für den Lkw-Transportverkehr durch die Dörfer Nienhagen, Wathlingen, Hänigsen, Dachtmissen und Sorgensen ist weiterhin nicht in Sicht!

 

Unsere Klage wäre ohne die Mitglieder der BI und die vielen privaten Spender aber gar nicht möglich. Dafür sind wir sehr dankbar! Zusammen haben wir erreicht, dass wir die Kosten für die erste Instanz vollständig aus eigenen Mitteln aufbringen können - für den Schutz unserer Dörfer und unserer Umwelt.

Allerdings hat die Klage durch Gerichtsgebühren, Kosten für Rechtsanwalt und Gutachter bisher schon hohe Kosten verursacht.

Daneben müssen wir weiter um den Zugang zu Umweltinformationen bezüglich der Grundwasserversalzung und der hochgefährlichen Rüstungsaltlasten im ehemaligen Bergwerk kämpfen. Gesetzlicher Anspruch hin oder her – wir bekommen ohne gerichtliche Hilfe so gut wie nichts. Deshalb laufen in diesem Bereich zwei gesonderte Klagen beim Verwaltungsgericht Lüneburg und die zeigen Erfolge. Vor allem wird deutlich, dass das LBEG in ganz wesentlichen Bereichen keine Informationen hat und sich auch nicht darum bemüht. Das ist wiederum ganz wichtig für unsere Klage gegen die Haldenabdeckung.

 

Wir bitten deshalb schon heute um weitere finanzielle Unterstützung, um unsere erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können.

IBAN: DE18 2579 1635 0024 4481 00

Gern können Sie auch Mitglied bei uns werden. Mitgliedsanträge finden Sie hier.

Wir haben die unsägliche Haldenabdeckung bereits 6 Jahre lang verhindern können und werden weiter mit aller Kraft gegen die Abdeckung und für lebenswerte Dörfer kämpfen.

Natur statt Deponie!

 

Holger Müller - 19.08.2023


CelleHeute, 28.02.2023

BI demonstriert gegen "Kali-Begrünung" - Rat stimmt gegen Verkauf

Hier geht es zum Artikel -> Link


Cellesche Zeitung, 28.02.2023


25.02.2023 BIUW

Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen - Demonstration vor dem 4-G Park 

Vor wenigen Tagen hat das LBEG die Abdeckung der Kalihalde in Wathlingen genehmigt.

Das ist angesichts der vielen offenen Fragen, insbesondere zur Grundwasserversalzung, und der - trotz vieler Ankündigungen und Absichtserklärungen - gänzlich fehlenden Lkw-Entlastungsstrecken für Nienhagen, Hänigsen, Dachtmissen und Sorgensen skandalös! 

 

Die Gemeinde Wathlingen hat immer noch die Möglichkeit, die Zurverfügungstellung ihrer - für die Abdeckung erforderlichen - Grundstücke an der Halde endgültig zu verweigern und so die gesamte Haldenabdeckung zu verhindern. Andere Gemeinden haben das erfolgreich gemacht.

 

Um Gemeinderat und Bürgermeister Rückendeckung zu geben, ruft die BI Umwelt Wathlingen am Montag, 27.02.2023, um 18.00 Uhr zu einer Demonstration vor dem 4 G Park, Kantallee 8, 29339 Wathlingen, auf.