Antrag auf Untersuchung des Bandanlagenbereiches wegen erheblicher Vertiefungen

Quelle: Aus dem verlinkten PDF-Dokument; Anschreiben an das LBEG vom 21.05.2020
Quelle: Aus dem verlinkten PDF-Dokument; Anschreiben an das LBEG vom 21.05.2020

Am 21.05.2020 hat sich die BI Umwelt Wathlingen mit einem Schreiben an das LBEG gewendet.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geht es um erhebliche Vertiefungen auf der Halde im Bereich der ehemaligen Bandanlage und mögliche Folgen durch Einbrüche und Versackungen bei der geplanten Haldenabdeckung.

 

Das gesamte Schreiben können Sie hier als PDF einsehen <Link>

 

Bitte beachten Sie auch noch die weiteren Fotos am Ende des PDF-Dokumentes, welche die Vertiefungen deutlich machen.

Stellungnahme der BI im Planfeststellungsverfahren

Die Bürgerinitiativen Umwelt Uetze und Wathlingen haben ihre gemeinsame Stellungnahme für den Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) im Planfeststellungsverfahren für die von der Firma K+S geplante Abdeckung der Kalihalde Wathlingen - mit Unterstützung der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte - Mitte März 2018 beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) abgegeben. 

 

In der Stellungnahme wird eine Vielzahl von Mängeln hinsichtlich der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren und des Konzeptes der Haldenabdeckung festgestellt. Insbesondere werden Alternativen nicht ausreichend berücksichtigt und ohne zureichende Begründung ausgeschlossen. Die gesetzlich vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung für das FFH- und Naturschutzgebiet Brand ist nur ansatzweise durchgeführt worden.

 

Bereits im Vorfeld wurde uns der gesetzliche Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen und Auskünften nur völlig unzureichend gewährt. 

Die Tatsache, dass das Nachnutzungskonzept für die Halde von K+S erst mit rund sechs Jahren Verspätung vorgelegt zu werden brauchte und für die Halden in Hänigsen immer noch aussteht, zeigt uns eine Passivität des LBEG, die seinen Aufgaben als Bergaufsichtsbehörde eklatant widerspricht. Dieser Eindruck wird verstärkt durch bisher versäumte Untersuchungen zur Grundwasserversalzung durch die Halde. 

 

Die Bürgerinitiativen gehen aus verschiedenen Gründen davon aus, dass es seitens der Landesregierung eine – unzulässige – Vorfestlegung auf die Abdeckung der Halde gegeben hat und die Neutralität des LBEG nicht gegeben ist.

 

 Die Haldenabdeckung würde die Auflösung der Halde nur verzögern und die Probleme damit künftigen Generationen aufbürden.

Download
PFV_Mohr_RAe_Einwendungen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 595.5 KB
Download
Anlage_A1_BI_Umwelt_Uetze_Wathlingen.pdf
Adobe Acrobat Dokument 8.4 MB