Presseberichte 2024


Gemeinsame Pressemitteilung des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU), der Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen e.V. und der Bürgerinitiative Umwelt Uetze e.V.

 

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht stoppt die Kalihaldenabdeckung in Wathlingen

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 28. Februar 2024, zugestellt am heutigen Tage, größtenteils die aufschiebende Wirkung der Klage des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU) gegen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie angeordnet.

 

Gegenstand dieses Klageverfahrens ist die Haldenabdeckung der Kalihalde in Wathlingen durch die K+S Baustoffrecycling GmbH, die durch das Landesamt mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.02.2023 zugelassen wurde. Im Planfeststellungsbeschluss wurde auch die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

Der LBU, vertreten durch Rechtsanwalt Alexander Reitinger, klagt mit Unterstützung der Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen e.V. und Umwelt Uetze e.V. gegen die geplante Abdeckung.

Hauptargument war hierbei, dass die massiven Umweltauswirkungen, insbesondere auf die Gewässer und das benachbarte FFH-Gebiet, durch die Abdeckung nicht wesentlich vermindert, sondern sogar noch verschlechtert werden. Auch die Betroffenheit der Anlieger durch Lärm und Staubemissionen sei äußerst problematisch und überwiegend vermeidbar.

 

Im nun entschiedenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren wurde die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt.

Aufgrund der seit dem Jahr 2023 geltenden gesetzlichen Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung musste sich dieser Antrag auf unumkehrbare Sachverhalte beschränken.

 

Es wurde durch den LBU geltend gemacht, dass es durch die zusätzliche Flächeninanspruchnahme außerhalb des bestehenden Haldengeländes sowie durch den Beginn der Aufschüttung auf die Kalihalde selbst zu unumkehrbaren Verhältnissen kommt und diese Maßnahmen bis zur Entscheidung der Hauptsache zu unterbleiben haben. Vor allem wurde die Beeinträchtigung des benachbarten FFH-Gebietes sowie die Schädigung des Grundwassers gerügt.

 

Im Verfahren hatte die K+S Baustoffrecycling GmbH bereits erklärt, bis zum Jahr 2029 teilweise Flächen nicht in Anspruch zu nehmen. Nur insoweit hatte das Oberverwaltungsgericht den Antrag des LBU als unzulässig angesehen.

Im Übrigen wurde jedoch die beantragte aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt. Das Oberverwaltungsgericht ging dabei davon aus, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen wird. Es wären schwierige tatsächliche und rechtliche Fragen zu klären. Insbesondere die mögliche Gewässerbelastung und die damit verbundenen Zulässigkeitsprobleme sei hier hervorzuheben.

 

Die K+S Baustoffrecycling GmbH kann nach dieser Entscheidung zwar Vorbereitungsarbeiten im Haldenumfeld durchführen und auch die Halde selbst ohne Material bearbeiten (kontuieren).

Nicht zulässig sind bis zur Entscheidung über die Klage die Ablagerung von Boden und Bauschutt direkt auf dem Haldenkörper sowie die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb der bestehenden Kalihalde.

 

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Wolfgang Tannenberg von dem LBU und der Bürgerinitiative Umwelt Uetze e.V. erklärt:

„Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg im Kampf der Bürgerinnen und Bürger in der Umgebung der Kalihalde sowie für den Umweltschutz. Ich danke allen Mitstreitern für das unermüdliche ehrenamtliche Engagement.“

 

Holger Müller von der Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen erklärt:

„Dieser Erfolg ist ein erster, wichtiger Schritt hin zu einer umweltverträglichen Sanierung der Kalihalde. Das Ziel muss es sein, dass die Umweltauswirkungen dieser Altlast maximal reduziert werden, damit unsere Heimat zukünftig so gering wie möglich belastet wird. Das weitere Verfahren wird noch erhebliche Anstrengungen beanspruchen.“

 

 

Das Klageverfahren wird sich anschließen und in diesem Rahmen die aufgeworfenen Fragen geklärt werden. Der LBU und die unterstützenden Bürgerinitiativen gehen davon aus, dass das Ziel einer umweltverträglichen Sanierung erreicht werden kann.

 

29.02.2024


Kalihaldenabdeckung Wathlingen: Lkw-Lawine durch die Dörfer droht weiterhin!

 

Im Rahmen der bereits 2014 verkündeten Pläne für die Haldendeponie in Wathlingen sollen über mindestens 22 Jahre hinweg insgesamt rund 14 Millionen Tonnen erheblich schadstoffbelasteter Materialien nach Wathlingen gekarrt und dort abgelagert werden.

Nachdem wir als Bürgerinitiativen an der sinnlosen Mediation in Wathlingen, in der sich schließlich nur K+S durchgesetzt hat, nicht teilgenommen haben, ist eine Ende letzten Jahres seitens des Oberverwaltungsgerichts angeregte Mediation kürzlich ergebnislos gescheitert.

 

Die Firma K+S dürfte laut Planfeststellungsbeschluss des Landesbergamtes (LBEG) aus Februar 2023 mit der Abdeckung der Kalirückstandshalde - trotz fehlender Untersuchungen sowie ungeklärter wesentlicher Fragen und Probleme – unverständlicherweise sofort beginnen. Auf Umwelt und Bevölkerung nehmen K+S und Landesregierung dabei überhaupt keine Rücksicht!

Das wird ganz deutlich an dem Problem des Transportverkehrs quer durch die Dörfer Nienhagen, Wathlingen und Hänigsen mit erheblichen Lärm- und Staubemissionen - und nicht zu vergessen - Risiken für die Verkehrssicherheit.

 

Dazu die Pressemitteilung des LBEG zum Abschluss der Mediation in Wathlingen (Zitat): Der zusätzliche LKW-Verkehr stellt eine Belastung für die umliegenden Ortschaften und Menschen dar. Das gemeinsame Ziel der Beteiligten in der Mediation ist es, diese Belastung möglichst verträglich zu gestalten.

Aus der Pressemitteilung des LBEG zu der wenige Monate später - ohne jegliche Lösung für den Transportverkehr - genehmigten Haldenabdeckung (Zitat):

Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies erklärt zur Entscheidung des LBEG:

(…) Ein solches Vorhaben verursacht (…) in der betroffenen Region für rund 20 Jahre erheblichen zusätzlichen Lkw-Verkehr. Das war in Sehnde so und wird auch im Raum Wathlingen/Hänigsen nicht zu vermeiden sein. Mir ist wichtig, dass wir so schnell wie möglich und auch nach Aufnahme des Betriebes in Wathlingen intensiv an der Verkehrsthematik arbeiten und gemeinsam eine möglichst verträgliche Lösung vor Ort finden. (…) Auch die immer wieder vorgelegten Ortsumfahrungsvarianten und eine zweckgebundene Verkehrsführung durch das Naturschutzgebiet „Brand“ müssen ergebnissoffen geprüft werden.“

Wichtig ist dem Wirtschaftsminister also, dass K+S erstmal anfangen darf – die Belastung der Bevölkerung ist dagegen höchstens zweitrangig!

 

Die Antwort der Landesregierung auf eine sogenannte Kleine Anfrage einer CDU Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag (Drucksache 19/3162) zeigt nun, was die Landesregierung tatsächlich beabsichtigt (Zitate):

„ist ein Straßenneubau bzw. ein Straßenausbau nur für die Verkehre mit Bezug zur Kalihalde weder sinnvoll, noch realisierbar.“

„zumal als Alternative die beantragte Transportvariante ‚Anlieferung per Lkw über klassifizierte, dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen‘ besteht.“

Im Planfeststellungsbeschluss ist eine Anlieferung durch das FFH-Gebiet (Anmerkung: Brand) als nicht möglich eingeordnet worden, da es zumutbare Alternativen gibt.

 

Das alles zusammen genommen heißt, der Lkw-Transportverkehr zur Haldendeponie soll ausschließlich mitten durch die Dörfer laufen!

Eine (Schein-)Lösung, die die Landesregierung noch anzubieten hat, ist die „Nutzung des Digitalen Verkehrsmanagements Niedersachsen“. Das bedeutet aber nichts anderes, als den Lkw eine Fahrtroute zu empfehlen um den Verkehr ein bisschen zu verteilen. Das änderte an der Gesamtbelastung der betroffenen Dörfer nichts und es wäre absurd anzunehmen, dass ein Lkw-Fahrer unter Zeitdruck aufgrund einer bloßen Empfehlung einen Umweg fährt.

Deshalb gilt: Wer den Lkw-Verkehr in den Dörfern und die damit verbundenen Gefahren verhindern will, der muss die Haldendeponie verhindern!

 

Dafür kämpfen die Bürgerinitiativen Umwelt Wathlingen und Uetze seit mittlerweile fast 10 Jahren - derzeit mit einer Klage und einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Niedersachsen.

 

Für den Schutz der Bürger und ihrer Umwelt.

 

Holger Müller - 16.02.2024